Auf die Rechte der Aktionäre zur Beantragung von Tagesordnungspunkten gemäß § 109 AktG, zur Übermittlung von Beschlussvorschlägen gemäß § 110 AktG sowie auf das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 118 AktG wird hingewiesen.
Ein schriftliches Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Aktien im Ausmaß von 5% des Grundkapitals halten, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgegeben werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 30.05.2022, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Post, adressiert an die :be AG, c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien, oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an anmeldung(at)anmeldestelle.at zugeht. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Ein Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen Aktien im Ausmaß von 1% des Grundkapitals halten, dass Beschlussvorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 09.06.2022, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99 oder per E-Mail an anmeldung(at)anmeldestelle.at zugeht. Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge der Gesellschaft übermittelt werden können, und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind auf der Internetadresse www.be-ag.eu/hauptversammlung der Gesellschaft abrufbar.
Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge (ausgenommen Vorschläge von Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat) stellen, die keiner vorherigen Bekanntgabe bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns, sowie der in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden, und zwar per Post, adressiert an die :be AG c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien